Privat versicherte Patienten können per Rechnung über ihre Krankenversicherung abgerechnet werden.
Gesetzlich versicherte Patienten können nur als Selbstzahler behandelt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung nicht. Die Leistungen werden bei auch bei Selbstzahlern gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Wir können Sie gerne vor den Untersuchungen transparent über alle Kosten informieren